Was wird gefördert?
1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmassnahmen
2. Eingangsbereich und Wohnungszugang
3. Überwindung von Treppen und Stufen
Beim Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum können die Kosten der Umbaumassnahmen gefördert werden, wenn diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
Ausführliche Info auf den Seiten der KFW-Bank zum Thema
ALTERSGERECHTER UMBAU - KREDIT
Wer seinen Garten nach dem Winter instand setzen lässt, kann die Ausgaben dafür von der Steuer absetzen. Hausbesitzer können dabei laut der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund in Berlin zwei Steuerboni ausschöpfen.
Hausbesitzer haben zwei Möglichkeiten: Erstens dürfen sie für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Heckenschneiden oder Rasenmähen in der Steuererklärung Aufwendungen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro geltend machen. Zweitens lassen sich bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen absetzen - etwa solche für die Erneuerung von Gehwegplatten.
Lassen Hausbesitzer ihren gesamten Garten neu gestalten, wird der Steuernachlass laut Haus & Grund allerdings nicht gewährt - bei einer Umgestaltung dagegen schon. In jedem Fall müssen Steuerzahler dem Finanzamt auf Nachfrage die Rechnungen und Zahlungsnachweise vorlegen.
Büro für Gartenplanung
Dipl. Ing. (FH) Sonja Wahl
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